Klimaschutz

16.08.2023

Stellungnahme zum Entwurf eines Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung

Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich, dass die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm nicht nur bereits in Umsetzung befindliche Klimaschutzmaßnahmen auflistet, sondern v.a. auch Anregungen für den Rest der Legislaturperiode für weitere, neue Klimaschutzmaßnahmen bzw. die Ausgestaltung bereits beschlossener Klimaschutzmaßnahmen aufnehmen möchte. Die Bioenergieverbände sind überzeugt, dass die Bioenergie einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten kann, besonders in den Bereichen, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen. Bioenergieanlagen stellen nicht nur gesicherte und regelbare Leistung im Strom- und Wärmesektor bereit, sondern trugen 2022 mit 85 % der erneuerbaren Energien im Verkehr den weit überwiegenden Anteil der THG-Minderung. 2022 lieferte Bioenergie jeweils 21 % der erneuerbaren Bruttostromerzeugung und 84 % des erneuerbaren Endenergieverbrauchs im Bereich Wärme und Kälte. Bioenergie stellt damit einen unverzichtbaren Beitrag für einen insgesamt nötigen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Anwendungsbereichen bereit. Die Netto-THG-Einsparung aus dem Einsatz der Bioenergien betrug damit im Jahr 2022 rund 74 Mio. t CO2, was einem Zehntel der Gesamtemissionen Deutschlands des Jahres in Höhe von 745 Mio. t CO2äq. entspricht.

23.06.2023

Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission zum Klimaziel der EU für das Jahr 2040

Die Bioenergie trägt maßgeblich zu den bedeutenden Fortschritten bei, die die EU bei der Energiewende gemacht hat, und muss auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Im Jahr 2020 machte die Bioenergie mehr als die Hälfte der erneuerbaren Energien in der EU aus (56,8 %) und lieferte 12,4 % der gesamten Energie in der EU. Bioenergie bietet eindeutige Vorteile in alle Sektoren des Energiebedarfs in der EU: Heizung und Kühlung, Verkehr und Strom.

14.06.2022

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) legt ein Referentenentwurf zur Änderung des BEHG vor, welches dazu dienen soll, die Beschränkung des BEHG auf die Hauptbrennstoffe nach Anlage 2 zu beenden und u.a. Abfall in den Geltungsbereich aufzunehmen. 

14.06.2021

Vorschläge des Bundesverband Bioenergie e.V. für Maßnahmen des Klimapakts

Das überarbeitete Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, dass die jährlichen Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 811 Millionen Tonnen (Mio. t.) CO2-Äquivalenten gegenüber 1990 gesenkt werden müssen.10 Zwischen 1990 und 2020 hat Deutschland seine THG-Emissionen bereits um 509 Mio. t senken können. 11 Dementsprechend verbleibt bis 2030 eine Lücke von 301 Mio. t THGEmissionen pro Jahr. Die energetische Nutzung von Biomasse leistet heute in allen Sektoren einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft, Gebäudewärme und Verkehr, aber auch in den Sektoren Landwirtschat und Industrie.

Im Folgenden unterbreitet der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) Vorschläge für Maßnahmen, wie das Potenzial der Bioenergie zur Einsparung von THG-Emissionen ausgeschöpft werden kann.

11.05.2021

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes

Der BBE dankt für die Möglichkeit der kurzfristigen Stellungnahme, weist jedoch darauf hin, dass die kurze Beteiligungsfrist der Tragweite des Gesetzentwurfs nicht gerecht wird. Der BBE bedauert, dass eine ausführliche Befassung der Beteiligten mit dem Gesetzentwurf dadurch nicht möglich ist. Der BBE begrüßt die Novelle des Klimaschutzgesetzes und die damit verbundene kurz- und langfristige Ambitionssteigerung beim Klimaschutz. Das Ziel der Treibhausgas (THG)-Neutralität erfordert eine umfassende und vor allem zügige ökologische Transformation der deutschen Wirtschaft in allen Bereichen. Bioenergie kann dort zum Klimaschutz beitragen, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen, und ist damit ein unverzichtbarer Baustein einer ambitionierten und technologieoffenen Klimaschutzpolitik. Als Alleinstellungsmerkmal im Bereich der erneuerbaren Energien bietet Bioenergie als Teil des pflanzlichen CO2-Kreislaufes zudem die Möglichkeit, zum Aufbau der für THG-Neutralität nötigen THG-Senken aktiv beizutragen. Die Erreichung von THG-Neutralität wird ohne Bioenergie nicht möglich sein.

Der BBE weist darauf hin, dass die Novelle des Klimaschutzgesetzes zwangsläufig auch eine Anpassung des Klimaschutzprogramms 2030 und der darin festgelegten Maßnahmen nötig macht. Die ambitionierteren THG-Minderungsziele für 2030 erfordern ambitioniertere Maßnahmen und eine tatkräftige Umsetzung durch die Politik, mit einer entsprechend unterlegten Finanzierung und Anreizen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und Abfederung der wirtschaftlichen Folgen haben verdeutlicht, dass bei entsprechendem politischem Willen auch die nötigen finanziellen Mittel für die Erreichung nationaler Ziele vom Staat bereitgestellt werden können.

Die Bioenergiebranche ist überzeugt, einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele beitragen zu können, besonders in den Bereichen, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen. Bioenergieanlagen stellen nicht nur gesicherte und regelbare Leistung im Stromund Wärmesektor bereit, sondern trugen 2020 mit 88 % der erneuerbaren Energien im Verkehr den weit überwiegenden Anteil der THG-Minderung. 2020 lieferte Bioenergie jeweils 20 % der erneuerbaren Bruttostromerzeugung und 85 % des erneuerbaren Endenergieverbrauchs im Bereich Wärme und Kälte. Bioenergie stellt damit einen unverzichtbaren Beitrag für einen insgesamt nötigen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Anwendungsbereichen bereit. Die Netto-THGEinsparung aus dem Einsatz der Bioenergien betrug damit in 2020 rund 71 Mio. t CO2, was etwa einem Zehntel der Gesamtemissionen des Jahres entspricht.

10.11.2020

Bewertung des Risikos einer nicht-nachhaltigen Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse für Deutschland

Im Zuge der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare Energien Richtlinie – RED II), haben der Bundesverband Bioenergie und der Fachverband Holzenergie eine „Bewertung des Risikos einer nicht-nachhaltigen Erzeugung forstwirtschaftlicher Biomasse für Deutschland“ erstellt. Sie dient als Grundlage für die Dokumentation aller Waldbesitzer in Deutschland, die Holz an RED II-Pflichtige Energieanlagenbetreiber verkaufen, um die Nachhaltigkeit ihres Energieholzes gem. RED II dokumentieren zu können

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10.11.2020

Assessment of the risk of unsustainable production of forest biomass for Germany

As part of the national implementation of Directive (EU) 2018/2001 (Renewable Energy Directive - RED II), the German Bioenergy Association and the German Wood Energy Association have prepared an "Assessment of the risk of non-sustainable production of forestry biomass for Germany". This serves as the basis for the documentation of all forest owners in Germany who sell wood to energy plant operators subject to RED II in order to document the sustainability of their energy wood in accordance with RED II.

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07.09.2020

1 Richtlinie (EU) 2018/2001 Exzerpt für forstliche Biomasse

Die Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare Energien Richtlinie – RED II) ist mit ihren 128 Seiten ein umfassendes Gesetzeswerk, das den gesamten Rahmen der erneuerbaren Energien abbildet. Da nicht alle Bereiche der RED II für forstliche Biomasse von Interesse sind, haben der Bundesverband Bioenergie und der Fachverband Holzenergie ein Exzerpt erstellt, dass die relevanten Bereiche der RED II konzentriert.

Das Dokument steht unter folgendem Link zu Verfügung.

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15.05.2019

Vorschläge des Bundesverband Bioenergie e.V. für Maßnahmen zur Erreichung des Klimaschutzziels der Bundesregierung für das Jahr 2030

Der Klimaschutzplan 2050 legt fest, dass die jährlichen Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis 2030 um 705 bis 724 Millionen Tonnen (Mio. t.) CO2-Äquivalenten gegenüber 1990 gesenkt werden müssen. Zwischen 1990 und 2017 hat Deutschland seine THG-Emissionen bereits um 343 Mio. t. senken können. Dementsprechend verbleibt bis 2030 eine Lücke von 363 bis 281 Mio. t. THG-Emissionen pro Jahr. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 07.02.2018 sieht vor, dass das 2030-Ziel des Klimaschutzplans 2050 inklusive aller Sektorziele gesetzlich festgeschrieben und ein Gesetz mit Maßnahmen erlassen wird, um diese Ziele zu erreichen.

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30.09.2016
Klimaschutzplan: Bioenergie lässt sich nicht kleinrechnen

Der bisherige Entwurf des Bundesumweltministeriums zum Klimaschutzplan der Bundesregierung unterschätzt die Bedeutung der Bioenergie für die Erreichung der auch in Deutschland verbindlichen UN-Ziele zur Begrenzung der Erderwärmung. Zur Erfüllung der Klimaziele ist die Bioenergie unverzichtbar. Das erklären die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zum Klimaschutzplan 2050.

Dokumente herunterladen Bioenergieverbände_DBV_Stellungnahme_Entwurf_Klimaschutzplan_2050 [31.10.2016].pdf Pressemitteilung_Klimaschutzplan.pdf 16-09-06 klimaschutzplan_2050_entwurf_bf.pdf
10.05.2016

EU Konsultation „A sustainable bioenergy policy for the period after 2020“

Im Folgenden finden Sie die Stellungnahme des BBE in Kooperation mit AEBIOM zur Konsultation der EU-Kommission zur Bioenergiepolitik im Zeitraum nach 2020.

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22.04.2016

Die Bedeutung der Bioenergie im Aktionsbündnis Klimaschutz 2020/2050 - Rahmenbedingungen und Maßnahmen für eine klimapolitische und energiewirtschaftliche Integration vom 18.01.2016

Die Nutzung der Bioenergie hat über ein Jahrzehnt, von der Gesellschaft begrüßt und engagiert gefördert, zunehmende und hohe Beiträge zur Verminderung von Treibhausgasemissionen geleistet. Bei der Entwicklung wurde deutlich, dass das Biomassepotenzial aus Acker- und Waldflächen sowie Nutzungsketten der Rohstoffe absolut begrenzt ist und dass deshalb sorgfältig über den effizientesten Einsatz auch in der funktionsgerechten zeitlichen Entwicklung nachgedacht und entschieden werden muss. Wie die Nutzung aller natürlichen Rohstoffe ist auch die Nutzung von Biomasse mit Eingriffen in die Natur verbunden. Sie zu studieren, zu minimieren und in Einklang mit ihrer Nutzung zu bringen, ist eine Herausforderung, der sich Energiewirtschaftler und Naturschützer gemeinsam im Interesse des Klimaschutzes stellen müssen.

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22.04.2016

Hintergrundpapier Energieholzplantagen vom 07.07.2015 – Chancen für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Landwirtschaft

Maximale CO2 Einsparungen pro Hektar bei minimalen Kosten für die Gesellschaft. Als mehrjährige Ackerkulturen gehören schnellwachsende Pappeln und Weiden zu den effizientesten Energiepflanzen in Europa und leisten gleichzeitig einen vielfältigen Beitrag zum Naturschutz. Der Energieholzanbau ermöglicht insbesondere auch eine sehr hohe Klimaschutzwirkung1, bedingt durch die extensive Wirtschaftsweise und dem damit verbundenen sehr geringen Energieeinsatz für die Holzerzeugung.

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