30.09.2022

Baugesetzbuch-Novelle: Hemmnisse für Biomethan und Reststoffvergärung beseitigen

Gestern endete die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht. Der Kern der Novelle ist eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB), mit der der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt und ein Beitrag zur Energiesicherheit geleistet werden soll. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Mit der nun angestrebte Novelle des Baugesetzbuchs müssen auch baurechtliche Hemmnisse für die Bioenergie kurzfristig beseitigt werden. Um langfristig sowohl mehr Biomethan einzuspeisen als auch grundsätzlich mehr nachhaltige Reststoffpotenziale zu heben, sind neben weiteren Punkten vor allem zwei maßgebliche Änderungen vorzunehmen:

Zum einen sollte der Zusammenschluss mehrerer bereits bestehender Biogasanlagen und deren Umrüstung auf die Gaseinspeisung vorangetrieben werden, indem eine privilegierte bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zentralen Aufbereitung- und Einspeiseanlagen im Außenbereich gesetzlich festgeschrieben wird. Aktuell ist in vielen Fällen der Zusammenschluss mehrerer Biogasanlagen nicht, nur mit sehr langen Vorlaufzeiträumen und/oder nur an technisch und wirtschaftlich suboptimalen Standorten möglich. Hier schlummert noch gewaltiges Potenzial. Mehrere hundert insbesondere kleinere Biogasanlagen könnten zukünftig so gemeinsam Biomethan aufbereiten.

Zum anderen gibt es diverse Restriktionen für den Einsatz von Reststoffen in Biogasanlagen. Angesichts der klimapolitischen Notwendigkeit, die Vergärung von Gülle und Mist umfassend auszubauen, müssen diese Regularien ebenfalls überarbeitet werden.“

Diese und weitere Vorschläge für baurechtliche Änderungen BauGB befinden sich in unserer Stellungnahme.

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