Berlin 19.10.23: Heute befasste sich der Bundestag in einer ersten Lesung mit dem Solarpaket, welches unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ändert. Im Rahmen dieser EEG-Novelle sollte darüber hinaus aber auch dringend nötige Änderungen bei den Biomasse-Regelungen aufgegriffen werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:
„Nach nun bereits der zweiten Biomethanausschreibungsrunde, in welcher kein einziges Gebot abgegeben wurde, ist es nun dringend an der Zeit endlich Konsequenzen zu ziehen und sich auf den Weg zu machen, die Fehler der Vergangenheit zu überarbeiten. Im Hinblick auf den energiewirtschaftlich notwendigen Aufbau gesicherter flexibler Stromerzeugungskapazitäten können wir uns keine weitere Nullrunden bei Ausschreibungen erlauben und täten gut daran im politischen Prozess jede Gelegenheit wahrzunehmen hier zu korrigieren. Denn die aktuellen Rahmenbedingungen für Biomasse im EEG gehen vollkommen am Bedarf des Marktes vorbei.
Die mit dem EEG 2023 eingeführte Verengung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke mit unter 900 Volllaststunden pro Jahr muss zurückgenommen und flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wieder in den Fokus genommen werden. Die Ausschreibungsergebnisse der überzeichneten regulären Biomasse-Ausschreibung und der mehrmals fehlgeschlagenen Biomethan-Ausschreibungen zeigten, dass Projektierer an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – betrieben mit Biogas, Biomethan oder Holz - interessiert sind, nicht aber an Spitzenlastkraftwerken ohne Möglichkeit einer Wärmeauskopplung.
Das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen, das in erster Linie KWK-Anlagen adressiert, sollte deshalb nicht reduziert, sondern um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen erhöht werden. Zudem muss die Vergütung an die gestiegenen Kosten angepasst und das Biomethan-Ausschreibungssegment wieder auf KWK-Anlagen ausgerichtet werden. Schließlich ist die vielfältige Diskriminierung von Projekten in der Südregion ein unnötiger Bremsklotz. Wir brauchen zur Erreichung unserer Klimaziele alle erneuerbaren Potenziale und sollten diese nicht künstlich ausbremsen.“
Diese und weitere Vorschläge zur Änderung des EEG 2023 sind auch auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.
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