Berlin 08.11.24: Heute befasst sich die Energieministerkonferenz (EnMK) im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel final mit einer Beschlussvorlage, in der die Länder Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Bioenergie fordern. Die Vorlage geht auf eine Initiative von Gastgeber Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen) und seinen Amtskollege Armin Willingmann (SPD) aus Sachsen-Anhalt zurück. Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßen die Unterstützung der Energieminister und -ministerinnen der Länder und die damit einhergehende positive Strahlkraft in Richtung der Entscheider im politischen Berlin.
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, freut sich über die heute zu erwartende Entscheidung zur Zukunft der Bioenergie und betont: „Der Rückenwind kommt zu einem für die Bioenergie-Branche entscheidenden Zeitpunkt! Wenn wir das Energiesystem kurzfristig, kostengünstig und klimaneutral umgestalten wollen, müssen wir das Potenzial der rund 10.000 bestehenden Bioenergieanlagen nutzen, anstatt einen massiven Abbau unserer Infrastruktur einzuleiten. Andernfalls werden in den nächsten Jahren tausende Bioenergieanlagen nach Auslaufen ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode unwiederbringlich stillgelegt!
Nach den bereits öffentlich gewordenen Aussagen der Energieminister Goldschmidt und Willingmann geht es in dem heute zu fassenden Beschluss im Kern um die bessere Nutzung der Bioenergie für eine kostengünstige und klimafreundliche Versorgung Deutschlands mit Strom und Wärme. Vor dem Hintergrund des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) und den damit einhergehenden Plänen zur verstärkten Nutzung fossiler Energien im Strom- und Wärmemarkt unterstützt die EnMK mit ihrem Antrag eine deutlich stärkere Nutzung flexibler Biogasanlagen. Auch Bundesminister Robert Habeck wies im August auf die Vorteile der Bioenergie als Flexibilitätsoption im Strom- und Wärmemarkt hin und kündigte an, zügig ein Maßnahmenpaket vorzulegen.
„Wir als Branche haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass wir in sehr kurzer Zeit von heute 6 Gigawatt (GW) auf 12 GW in 2030 aufrüsten können ohne zusätzliche Biomasse einsetzen zu müssen. Während im KWSG vom Neubau fossiler Gaskraftwerke gesprochen wird, die erst nach vielen Jahren auf die Nutzung von Wasserstoff umstellen müssen, können Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke sofort grünen Strom und Wärme liefern und zudem zu deutlich niedrigeren Kosten als Wasserstoff,“ so Rostek. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen (FAU).
„Um die großen Potenziale der Bioenergie zu heben, müssen wir zum einen das EEG-Ausschreibungsvolumens auf 1.800 MW pro Jahr ab 2025 anheben. Zum anderen muss der Investitionszuschuss für die Flexibilisierung von Biogasanlagen auf 120 Euro/kW ab 2025 angehoben werden. Denn energiepolitisch steht einiges auf dem Spiel! Über alle Parteigrenzen hinweg herrscht Einigkeit in Bezug auf die verstärkte Nutzung der Bioenergie als Garant flexibler Strom- und Wärmeproduktion. Daher darf diese für Deutschland so wichtige Entscheidung nicht länger aufgeschoben werden! Bereits zur nächsten Ausschreibung im Frühjahr 2025 muss eine echte Perspektive für unserer Anlagenbetreiber her,“ schließt Rostek.
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