Bundesverband Bioenergie veröffentlicht Positionen zum „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission
Der Bundesverband Bioenergie (BBE) hat sich zu Kernelementen des „Fit for 55“-Pakets positioniert. Ziel des Pakets der EU-Kommission ist es, die Erreichung der vom EU-Klimagesetz vorgegebenen Treibhausgasminderung bis 2030 um mindestens 55% sicherzustellen. Die Aufteilung des EU-Ziels auf die Mitgliedsstaaten erfolgt mit den von der Kommission vorgeschlagenen Verschärfungen der Lastenteilungsverordnung. Neben diesem Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission für eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen, darunter die Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II), Änderungsvorschläge im Juli 2021 vorgelegt. Bernd Heinrich, Vorstand im BBE erklärt: „Die Klima- und Energievorschläge der EU müssen neuen Schwung für die Bioenergie bringen, um die Ausbauziele für erneuerbare Energien insgesamt zu erreichen und die Treibhausgasemissionen schnell und effizient zu reduzieren. Wir sehen gerade im Wärme- und Verkehrsbereich, dass an der Bioenergie als breit anwendbare Klimaschutzoption aus regionaler Herkunft kaum eine Lösung vorbeiführt. Insofern müssen in den Vorschlägen zur Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie, aber auch zur LULUCF-Verordnung, die vorgeschlagenen Einschränkungen und Hürden für die Bioenergie aus dem Weg geräumt werden.“
Besonders kritisch sieht der BBE, dass mit der Überarbeitung der RED II der Vertrauens- und Investitionsschutz durch eine rückwirkende Treibhausgasminderungspflicht droht unterlaufen zu werden. Dies würde besonders den Fortbestand für Biogasanlagen gefährden und zusätzlichen Aufwand und Kosten für die landwirtschaftlichen Biogasanlagen, aber auch Holzenergieanlagen verursachen. „Anstatt des nötigen Ausbaus der erneuerbaren Energien droht durch rückwirkende Verpflichtungen ein Abbau an erneuerbarer Energiebereitstellung. Hier müssen Rat und Parlament in den Verhandlungen mit der Kommission nachbessern. Wir haben auch kein Verständnis für die zahlreichen Einschränkungen der energetischen Holznutzung, indem beispielsweise durch Absenkung der Größenschwelle für die Zertifizierungspflicht zusätzliche Anlagen aufwändige und kostspielige Zertifizierungen leisten müssten. Dies konterkariert die zahlreichen sinnvollen Ziele der EU-Kommission für einen kosteneffizienten - und zudem die gewünschte regionale Wertschöpfung stützenden - Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäude, Fernwärme oder Industriebereich.“
Mit Blick auf den Forstbereich und die energetische Holznutzung sieht der BBE es kritisch, dass nicht nur in den Vorschlägen für die RED II neue Waldnutzungseinschränkungen verankert werden sollen, sondern auch mit unrealistischen Zielen für Treibhausgassenken in der LULUCF-Verordnung die Waldstilllegung forciert wird. Nach Einschätzung des BBE würden damit die nachhaltige Nutzung heimischer Holzressourcen eingeschränkt und Verlagerungseffekte der Holzernte in Drittstaaten ausgelöst. „Als Bioenergiebranche unterstützen wir ganz klar auch die stoffliche Holzverwendung, da deren Rest- und Nebenprodukte klimaneutrale Wärme und Strom bereitstellen können. Unverständlich ist deshalb, wie die Vorschläge zur LULUCF-Verordnung mit völlig aus der Luft gegriffenen und unrealistisch hohen Zielen für Treibhausgassenken im Wald einseitig auf Waldstilllegung setzen können und damit die Holzverwendung für stoffliche und energetische Nutzung als Ersatz fossiler Rohstoffe behindert würde. Die EU muss verstehen, dass wir es im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft mit natürlichen und dynamischen Prozessen zu tun haben und sich die CO2-Bindungsleistung des Waldes nur bedingt an politische Vorgaben hält.“ so Heinrich in seiner Bewertung der Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung der Verordnung zur Einbeziehung der Treibhausgasemissionen und -senken aus dem Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass der deutsche LULUCF-Bereich im Jahr 2030 Treibhausgase in Höhe von knapp 31 Mio. t CO2 binden soll, während die Projektion der Bundesregierung, basierend auf Daten des Thünen Instituts, aufgrund einer nachlassenden CO2-Bindungsleistung und Alterseffekten im Wald von Emissionen in Höhe von 22 Mio. t CO2 ausgeht.
Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie der EU und die Orientierung an der Umweltwirkung stößt beim BBE insgesamt auf ein positives Echo, wenngleich die Einbeziehung von Bioenergie scharf kritisiert wird. „Wer den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger will, muss dafür sorgen, dass erneuerbare Energien so günstig wie möglich am Markt angeboten werden können. Die Pläne in der Energiesteuerrichtlinie für Mindeststeuersätze auf Bioenergie sind ein Beispiel dafür, wie die EU-Kommission ihre eigenen Klima- und Energieziele ausbremst und ein inkohärentes Paket abliefert. Wir fordern, dass für Bioenergie selbstverständlich ein Nullsteuersatz gewährt werden muss.“, so die Beurteilung von BBE-Vorstand Heinrich.
Die Positionierung zur Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie RED II steht unter https://www.bioenergie.de/download_file/force/1253/725 zur Verfügung. Die Stellungnahme zur Überarbeitung der LULUCF-Verordnung ist unter https://www.bioenergie.de/download_file/force/1257/725 und die Stellungnahme zur Energiesteuerrichtlinie unter https://www.bioenergie.de/download_file/force/1265/725 verfügbar.
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