Berlin, 24.11.2023: Im heutigen Plenum hat der Bundesrat den von den Ausschüssen für Wirtschaft- und Umwelt eingebrachten Änderungen an der Novellierung der 17. BImSchV zugestimmt und verhindert so zunächst unverhältnismäßige Auflagen für eine Vielzahl von kleineren und mittleren Altholz(mit)verbrennungsanlagen. Der Verordnungsentwurf muss damit nochmal von der Bundesregierung angepasst werden und wird aller Voraussicht nach weniger drastisch ausfallen als ursprünglich befürchtet. Gerolf Bücheler, Geschäftsführer beim Fachverband Holzenergie (FVH), begrüßt die Intervention der Bundesländer:
„Die Ablehnung der 17 BImSchV im Bundesratsplenum zeigt, dass das BMUV bei der Umsetzung der europäischen Bestimmungen in deutsches Recht über das Ziel hinausgeschossen ist. Insbesondere die Stickoxid-Grenzwerte wären für kleine und mittlere Altholz(mit)verbrennungsanlagen nicht mit verhältnismäßigen Mitteln zu erreichen. Diese Anlagen hätten teure und platzintensive SCR-Verfahren (selektive katalytische Reduktion) zur Rauchgasentstickung benötigt und standen damit vor dem Ende ihres wirtschaftlichen Betriebs. Insofern begrüßen wir ausdrücklich, dass der Bundesrat von einer unverhältnismäßigen Verschärfung der Regelungen absieht.“
Das Votum sei damit nicht nur ein weiteres positives Signal für die Wärmewende mit Holz, sondern auch für den Klimaschutz, so Bücheler weiter: „Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die Einwände der Bundesländer gegen die überzogenen Verschärfungen der 17. BImSchV ernst zu nehmen. Gerade auch die effiziente thermische Verwertung von Altholz stellt einen wichtigen Beitrag zur Energiewende dar. Denn Holz durchläuft über seine Lebensdauer verschiedene Nutzungsformen und kann am Ende der Nutzungsdauer durch die energetische Verwertung noch fossile Energieträger ersetzen.
Die Stellungnahme des FVH zur Novellierung der 17. BImSchV können Sie hier herunterladen.
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