06.06.2018

Potentiale und Chancen von nachhaltiger Bioenergie für den Klimaschutz nutzen!

Im Rahmen seines Parlamentarischen Abends 2018 unter dem Motto „Klimaschutz mit nachhaltiger Bioenergie!“ hat der Bundesverband Bioenergie (BBE) an die Politik seine Erwartungen für die laufende Legislaturperiode gerichtet. „Nachhaltige Bioenergie ist ein zentraler Eckpfeiler für die Energiewende und den Klimaschutz und kann diesen durch ihre vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und den diesbezüglichen Treibhausgaseinsparungen in allen Energiesektoren mehr Dynamik verleihen. Die Bioenergie stellt heute bereits 8% des bundesdeutschen Endenergieverbrauchs bereit und reduziert die THG-Emissionen um jährlich 64,3 Mio. t CO2. In der laufenden Legislaturperiode müssen die politischen Rahmenbedingungen daher wieder klare und verlässliche Marktperspektiven für eine nachhaltige Nutzung der Bioenergie im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt aufzeigen“, fordert Artur Auernhammer, MdB und Vorsitzender des Vorstandes des BBE. Die Bioenergiebranche habe die klare Erwartungshaltung, dass die klimapolitischen Potentiale von nachhaltiger Bioenergie auch tatsächlich genutzt werden und in die Maßnahmenpläne des Klimaschutzplans 2020 und des Klimaschutzplans 2050 sowie dessen Zwischenzielen für 2030 aufgenommen und umgesetzt werden. „Wir können Klimaschutz und nachhaltige Energie liefern, die Politik muss uns aber auch lassen“, so Auernhammer mit der Kernforderung der Branche.

Im Strommarkt wurde mit dem EEG 2017 die Möglichkeit geschaffen, durch die Teilnahme an einer Ausschreibung bestehende Bioenergieanlagen auch nach Ablauf ihres EEG-Vergütungszeitraums weiter zu betreiben. In der laufenden Legislaturperiode müsse das Ausschreibungsverfahren nun wie im Koalitionsvertrag angekündigt zügig und richtig ausgestaltet werden, um dem bestehenden Anlagenpark tatsächlich eine Perspektive zu bieten, so der BBE. Zudem müssten die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit die Potenziale des bestehenden Bioenergieanlagenparks voll ausgeschöpft werden könnten. Dazu gehöre eine umfassende Umrüstung auf eine flexible Fahrweise, der Ausbau der Wärmenutzung sowie eine Maximierung der Treibhausgaseinsparung. Mit höchster Dringlichkeit sei im aktuellen EEG für die angestrebte weitere Flexibilisierung des Biogasanlagenparks die Aufhebung des bestehenden Deckels bei der Flexibilitätsprämie notwendig. Um die Bioenergie-Technologie weiter zu entwickeln und stillgelegte Anlagen zu ersetzen, müsse es weiterhin einen moderaten Zubau neuer, besonders innovativer Anlagen geben.

Der BBE unterstreicht zudem, dass eine Dekarbonisierung des Wärmemarktes für die Zielerreichung der Energiewende und des Klimaschutzes unabdingbar ist. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt erfolge gegenwärtig jedoch nur auf einem sehr niedrigen Niveau und das trotz eines erheblichen Sanierungs- und Investitionsstaus in den bundesdeutschen Heizungskellern und in der gewerblichen und industriellen Wärmenutzung. Als ein neues dynamisches und zielführendes Anreizelement für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Bioenergie im Wärmemarkt fordert der BBE daher für die laufende Legislaturperiode die Einführung einer verursachergerechten CO2-Bepreisung. Die Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung sollte dabei sowohl in effizienten dezentralen Heizungen als auch in Wärmenetzen weiter ausgebaut werden.

Dringender politischer Handlungsbedarf im Bereich der Holzenergie bestehe gegenwärtig bei der vom Bundesumweltministerium (BMU) vorbereiteten Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungsanlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen zur Umsetzung der europäischen MCP-Direktive. Bereits im Zuge der Beratungen zur TA Luft-Novelle im Jahr 2016 habe die Branche ambitionierte Grenzwerte vorgeschlagen, die deutlich strenger sind die Vorgaben der MCP-Direktive. Die nun vom BMU vorgeschlagenen Grenzwertvorgaben gingen aber über diese, bereits verschärften Grenzwerte nochmals hinaus und seien aus technischen, ökonomischen und teils räumlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar, kritisiert der BBE. Die für das Erreichen der Klimaziele unabdingbare Dekarbonisierung von Prozess- und Raumwärme wäre somit von vornherein zum Scheitern verurteilt. Der BBE fordert daher wie im Koalitionsvertrag vorgegeben eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben.

Im Verkehrssektor seien nachhaltige Biokraftstoffe ein unverzichtbarer Teil der Energiewende, betont der BBE. So belege eine Auswertung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), dass die in Deutschland aus heimischen Rohstoffen hergestellten und zertifiziert nachhaltigen Biokraftstoffe hinsichtlich der ausgewiesenen Treibhausgas (THG)-Emissionen eine Einsparung von 77 Prozent im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen aufweisen. Die in Deutschland seit 2015 eingeführte Pflicht zur Senkung von THG-Emissionen im Verkehr habe sich dabei als wirksames Instrument für mehr Klimaeffizienz erwiesen. Die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr müsse daher in 2018 beginnend bis 2030 sukzessive auf 16% angehoben werden, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Die diesbezügliche positive Ankündigung im Koalitionsvertrag müsse nun aber auch kurzfristig und konsequent umgesetzt werden. Nur so könne nach Meinung der Branchenvertretung das Minderungspotenzial von nachhaltigen Biokraftstoffen als Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors auch ausgeschöpft werden.


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