Berlin 20.12.24: Heute fand im Bundestag die erste Lesung zum sogenannten Biomasse-Paket statt, mit dem Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgenommen werden sollen. Obwohl der nun eingebrachte Entwurf von SPD sowie Bündnis 90 / Die Grünen wichtige Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsentwurf enthält, sehen die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) weiterhin grundlegenden Nachbesserungsbedarf und schlagen einen Transformationspfad hin zu hochflexiblen Biogasanlagen vor.
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, lobt das Engagement der SPD sowie von Bündnis 90 / Die Grünen für die guten Änderungen am Kabinettsentwurf. Demnach wurden das Ausschreibungsvolumen sowie der Flexibilitätszuschlag erneut angehoben. Laut Rostek würde das Paket in seiner jetzigen Form dennoch weite Teile des Anlagenbestands gefährden und müsste daher von der Branche in dieser Form abgelehnt werden.
„Das große Problem ist nach wie vor die falsche Grundannahme, man könne die gesteigerten Flexibilitätsanforderungen flächendeckend und kurzfristig ohne Weiteres in der Praxis umsetzen. Die Weigerung vieler Netzbetreiber zum Anschluss hochflexibler Biogasanlagen, Behördenbummel bei der Genehmigung sowie Lieferzeiten für Anlagentechnik machen dies unmöglich,“ erklärt Rostek. Aufgrund der plötzlichen Vorgabe, dass Biogasanlagen bereits in den Ausschreibungen in 2025 doppelt so stark flexibilisieren müssen wie ihnen in den letzten zehn Jahren vorgegeben wurde, bleibt den Anlagenbetreibern laut der Leiterin des HBB schlicht nicht genügend Zeit, um die benötigten Genehmigungen einzuholen, die Finanzierung zu stemmen sowie den Kauf von Trafo, BHKW und Speichern zu leisten. Für Anlagen, die in der Vergangenheit bereits mehrmals keinen Zuschlag erhielten und nun in 2025 ans Ende ihres ersten Vergütungszeitraumes kommen, sei es zudem nahezu unmöglich, bereits zur ersten Ausschreibung im April ein Anlagenkonzept nach den neuen und für die Branche unerwartet kurzfristigen Änderungen zu realisieren.
„Ein weiterer großer Hemmschuh ist die neu eingeführte Betriebsstundenregel zur Berechnung der Vergütung von Biogasanlagen, die die bisherigen Regelungen zur Begrenzung der Stromerzeugung ersetzen sollen. Nicht nur ist die neue Regelung in der Praxis kaum administrierbar, auch können die meisten Anlagen ad hoc und ohne Übergangszeitraum bei so wenigen Betriebsstunden gar nicht genehmigt werden und wirtschaftlich arbeiten,“ betont Rostek. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen ab 2025 nur noch 2.500 Betriebsstunden vergütet werden, elf Jahre nach Zuschlag dann nur noch 2.000 Betriebsstunden. Fossile Erdgas KWK-Anlagen erhalten hingegen in 2025 für bis zu 3.500 Stunden eine KWKG-Förderung. „Bei den Erneuerbaren ein engeres Korsett vorzugeben als bei fossilen Energien ist schlicht der falsche Weg. Vielmehr sollte die Freiheit gegeben werden, den Markt entscheiden zu lassen, ob es sinnvoll ist, Anlagen weniger als 3.500 h zu fahren.“ So Rosteks Kritik.
Angesichts der drohenden Gefahr tausende Bioenergieanlagen auf dem nötigen Weg der Transformation zu verlieren, schlägt die Leitern des HBB einen Übergangszeitraum vor: „Wir brauchen einen verlässlichen Pfad hin zur hohen Überbauung und damit Flexibilisierung von möglichst vielen Biogasanlagen. Mit dem vorliegenden Entwurf können wir nur sehr wenige Anlagen auf den Weg in einen flexiblen Betrieb mitnehmen und verlieren gleichzeitig tausende Bioenergieanlagen“
Eine detaillierte Kritik finden Sie in der Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie.
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