Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben sich offenbar darauf geeinigt, bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weitere Verbesserungen für die Bioenergie vorzunehmen. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, nimmt im Namen der Bioenergieverbände eine erste Bewertung vor:
„Wir begrüßen, dass Union und SPD den von der Bundesregierung vorgelegten EEG-Entwurf noch an zentralen Stellen nachbessern wollen, um die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu stärken. Viele unserer wichtigsten Anliegen werden aufgegriffen. So sollen die Ausschreibungsvolumina noch einmal deutlich erhöht und der Wettbewerbsnachteil kleinerer Anlagen ausgeglichen werden. Ebenso möchten die Regierungsfraktionen die Stromerzeugung von Holzheizkraftwerken in ihrer Rolle für Fern- und Prozesswärme stärker würdigen. Wir freuen uns zudem über eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke, die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Altholzmarkt verhindern soll.
Inwiefern mit diesen geplanten Neuregelungen tatsächlich das mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Ziel erreicht werden kann, die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 zu stabilisieren, muss sich jedoch noch zeigen.
Wirklich unzureichend bleiben die Anreize zur Vergärung von Gülle in Biogasanlagen, obwohl diese Maßnahme ebenfalls mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen wurde. Hier muss die Regierungskoalition zügig nachbessern, vor allem für Güllekleinanlagen über 75 KW. Außerdem muss die Bundesregierung zeitnah von der neuen Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussvergütung für bestehende Gülleanlagen Gebrauch machen.“
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