Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat am 24. September seinen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vorgelegt. Das Gesetz regelt die Treibhausgaseinsparungen im deutschen Kraftstoffmix und soll EU-Vorgaben umsetzen. Die Bioenergieverbände halten diesen ersten Entwurf für völlig unzureichend und mahnen deutliche Nachsteuerung an. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände:
„Der Name des Gesetzentwurfes täuscht – statt Weiterentwicklung gibt es nach Vorstellung des BMU in den nächsten fünf Jahren absolute Stagnation in Sachen Klimaschutz im Verkehrssektor. Die Treibhausgasminderungsquote, die sich in Deutschland etabliert hat, breite Akzeptanz findet und zudem ein höchst effizientes Instrument zur kurzfristigen Erreichung von THG-Einsparungen ist, soll in den nächsten fünf Jahren nur geringfügig ansteigen. Dabei ist so viel mehr möglich, und vor allem auch nötig, um die Klimaziele Deutschlands gerade im Verkehrssektor zu erreichen. Wie mit dem vorliegenden Entwurf der sektorale indikative Zielpfad aus dem integrierten nationalen Energie- und Klimaschutzplan der Bundesregierung von 27 Prozent erneuerbarer Energie im Verkehrssektor in 2030 erreicht werden soll, ist schleierhaft. Dass gerade aus dem BMU eine solch mutlose Vorlage kommt, ist völlig unverständlich. Es steht ein breiter, bunter Strauß an Optionen zur Verfügung, mit denen deutlich höhere Ziele erreichbar wären. Ein Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 20 Prozent bis 2030 ist einfach möglich, und zwar ohne Rechentricks wie mehrfacher Anrechenbarkeit. Die Biokraftstoffe spielen dabei weiterhin eine entscheidende Rolle und sind auch aus dem künftigen Mix nicht wegzudenken.
Wir appellieren nun an die anderen Bundesressorts und das Parlament, mit deutlichen Nachbesserungen Mut zu beweisen, damit der Klimaschutz im Verkehrssektor nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt.“
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