Fachverband Holzenergie zum Entwurf der Erneuerbaren Energien Richtlinie III der EU
Berlin, 14.07.2021. Den heute im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission veröffentlichten Entwurf für eine überarbeitete Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) kommentiert Bernd Heinrich, Vorstand des Fachverbandes Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie: „Die Anhebung der EU-Ziele für die Treibhausgasminderung und den Ausbau Erneuerbarer Energien auf EU-Ebene ist richtig und dringend notwendig, um das Klima effektiv zu schützen. Wir begrüßen das Ziel von 40 Prozent Erneuerbarer Energie in 2030 auf EU-Ebene ausdrücklich, das klar den Ausbau der nachhaltigen Holzenergie erfordert, besonders für Prozess- und Gebäudewärme. Jedoch sehen wir kritisch, dass den übergeordneten Klima- und Energiezielen vielfach Detailregelungen für den nötigen kraftvollen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Weg stehen. Die RED III sollte den Ausbau der Erneuerbaren Energien fördern und nicht einschränken.“
In einem Positionspapier zum Entwurf der RED III kritisiert der FVH die darin zahlreichen neuen Vorschriften für Holzenergieanlagen, darunter Verpflichtungen zur Treibhausgasberechnung und -nachweis für Bestandsanlagen sowie eine deutliche Absenkung der Größenschwelle für die Zertifizierungspflicht. Der FVH-Vorstand bemängelt: „Es ist unverständlich, weshalb die EU-Kommission gerade für kleine bis mittlere Holzenergieanlagen das Leben schwerer macht und neue Kontroll- und Nachweispflichten einführen möchte. Regional verankerte, dezentrale Holzenergieanlagen sind gerade im ländlichen Raum eine unverzichtbare Stütze der Energie- und Wärmewende, die als Partner der stofflichen Holzverarbeitung und multifunktionalen Forstwirtschaft regionale Wertschöpfungsketten ergänzen und Stoffkreisläufe schließen. Zudem bedeuten die im Entwurf der RED III neu enthaltenen Anforderungen für Bestandsanlagen das Gegenteil von Investitionssicherheit und stellen für Unternehmer die Verlässlichkeit der Politik in Frage.“
Der FVH hält aufgrund der strengen deutschen gesetzlichen Regelungen in den Bereichen Forst, Kreislaufwirtschaft und Altholz die Einführung neuer Einschränkungen für die energetische Holznutzung für nicht notwendig und sinnvoll, ebenso die in den Forst- und Biodiversitätsstrategien der EU geplanten Nutzungseinschränkungen für den Wald. „Wenn wir in Deutschland auf produktive Forstwirtschaft und Holznutzung verzichten, führt dies zu Verlagerungseffekten ins Ausland, verbunden mit zusätzlichen Transportemissionen und der Schwächung der heimischen Wertschöpfung und etablierter nachhaltiger Produktionsketten.
Es sollte das oberste Ziel der Erneuerbaren Energien Richtlinie, aber auch der EU-Forststrategie sein, die Abkehr von fossilen Rohstoffen zu unterstützen und forstliche Ressourcen produktiv zu nutzen, um die Klimaziele erreichen zu können“, so das Fazit von Bernd Heinrich.
Das Positionspapier des FVH steht hier zum Download zur Verfügung.
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