Berlin, 10.12.2024: Bereits zum sechsten Mal veranstaltete der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) gemeinsam mit dem Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) am 05. Dezember 2024 das Fachseminar zur „Nachhaltigkeit der Holzenergie“. In insgesamt fünf Vorträgen präsentierten Experten aktuelle sowie zukünftige Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Holzenergie. Die Themenspanne reichte dabei von neuen Rahmenbedingungen für die Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung über die Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED III) bis hin zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetztes (TEHG) und den damit verbundenen Folgeänderungen im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS).
Mattias Geibel, Fachreferent Energie & Umwelt beim Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH), eröffnete die Online-Veranstaltung mit einem kurzen Grußwort und einer Einführung in die Thematik. Er betonte, dass es wichtig sei über die Nachhaltigkeitskriterien der Holzenergie zu sprechen, auch um bei der zunehmenden Zahl an Regelungen den Überblick zu behalten. Daran anschließend stellte Christian Holzleitner von der Europäischen Kommission das sogenannte Carbon Removal Certification Framework (CRCF) vor. Dieses hat zum Ziel, die Messung, Berichterstattung und Überprüfung der CO2-Entnahme zu standardisieren sowie ein Zertifizierungsschema zu schaffen. Bioenergie kann hier mit der CO2-Abscheidung und -Speicherung (BECCS) einen Beitrag leisten. Holzleitner erklärte, es gebe bereits erfolgreiche Projekte, die CO2 entnehmen. Der Weg zum etablierten System sei allerdings noch lang. Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des Fachverbands Holzenergie, erläuterte in einem Vortrag die RED III. Im Fokus seiner Ausführungen standen der aktuelle Umsetzungsstand sowie die mit der Verordnung verbundenen Anforderungen an die Holzenergie. Sein Fazit: Trotz verschärfter Nachhaltigkeitsanforderungen ist Holzenergie weiter erneuerbar, grundsätzlich förderfähig und voll anrechenbar, um die Klima- und Energieziele zu erreichen. Den ersten Seminarblock schloss Dr. Uwe Neuser aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ab. Er referierte zur Novellierung des TEHG und deren Auswirkungen auf Holzenergieanlagen. In seinem Vortrag betonte er, dass der Emissionshandel in der Theorie grundsätzlich ganz einfach sei, sich in der Praxis aber oft schwierig gestalte.
Der Emissionshandel stand auch am Nachmittag im Fokus des Fachseminars. Sebastian Bartels von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erklärte die Pflichten und Vorgehensschritte beim Einreichen von verifizierten Emissionsberichten, die für Abfallanlagen im nEHS erstmals bis zum 21. Juli 2025 für das Berichtsjahr 2024 bei der DEHSt eingereicht werden müssen. Zudem gab er einen Exkurs zur möglichen Berichts- und Abgabepflicht von nEHS-Abfallverbrennungsanlagen im EU-ETS 1 ab 2027. Den Abschluss der Fachvorträge machte Thorsten Nascimento Rohling, Geschäftsführer der agriportance GmbH. Er zeigte die rechtlichen Grundlagen der RED III bei der Berechnung von Treibhausgaseinsparungen bei Ene4rgie aus fester Biomasse auf und schilderte an einem Praxisbeispiel, was es bei der individuellen Berechnung der THG-Bilanz zu beachten gilt. Gerolf Bücheler schloss das Seminar mit einer Zusammenfassung. Er betonte, dass davon auszugehen sei, dass zukünftig die Nachhaltigkeitsvorgaben der EU neue, weitere Anwendungsfälle umfassen werde und eher noch weiter nachgeschärft würden.
Die elektronischen Tagungsunterlagen, mit Ausnahme der Präsentation des BMWK, sind gegen eine Gebühr von 70,00 € zzgl. Mehrwertsteuer erhältlich. Die Teilnehmer des Fachseminars erhalten die Präsentationen kostenfrei. Wenn Sie Interesse an den Präsentationen haben, richten Sie Ihre
verbindliche Bestellung bitte an Frau Büchner, ohrpuare@ovbraretvr.qr. Weitere Informationen unter: www.bioenergie.de.
Hintergrund:
Nicht erst seit diesem Jahr steht die Holzenergie vor einer Vielzahl rechtlicher und regulatorischer Anforderungen sowie Umsetzungspflichten. Insbesondere das Thema Nachhaltigkeit steht im Fokus der Gesetzgebung und allgemeinen Öffentlichkeit. Die Fachseminare möchten einen Überblick geben, mit welchen Neuerungen in naher Zukunft bei den Nachhaltigkeitsanforderungen zu rechnen ist.
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