Gemeinsame Pressemeldung von Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Fachverband Biogas e.V. (FvB) und Fachverband Holzenergie (FvH)
Verbesserungen gegenüber EEG 2014 erreicht +++ für Neuanlagen und großen Teil des Anlagenbestands sind Nachbesserungen notwendig +++ Ausschreibungen müssen Rolle der Bioenergie im Erneuerbaren-Mix gerecht werden
Mit der heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt es erstmals einen Ansatz, einen massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern. Nichtsdestotrotz weist das Gesetz weiterhin große Defizite auf und muss bei nächster Gelegenheit nachgebessert werden, damit die Bioenergie ihre wichtige Rolle im Erneuerbare-Energien-Markt der Zukunft wahrnehmen kann. Dieses Fazit ziehen die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) in einer ersten Reaktion auf das Parlamentsvotum.
Das EEG 2017 sieht für die Bioenergie einen „Stabilisierungspfad“ vor, nach dem jährlich Anlagen im Umfang von 150 Megawatt (MW) installierter Leistung in den Jahren 2017 bis 2019 sowie von 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 neu gebaut oder nach Auslaufen ihrer EEG-Vergütung weiter betrieben werden können. Das ist deutlich mehr als vom Bundeswirtschaftsministerium ursprünglich vorgesehen. Anlagenbetreiber, deren EEG-Vergütung in diesem Zeitraum ausläuft, erhalten nun die Chance, durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung den Weiterbetrieb ihrer Anlage zu sichern. „Die Einführung von Ausschreibungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen ab kommendem Jahr ist grundsätzlich positiv zu werten, denn sie gibt einer mit dem EEG 2014 im Stich gelassenen Branche wieder eine Perspektive. Mittelfristig muss jedoch das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben werden“, erklärt der Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Bernd Geisen.
Kritisch sehen die Bioenergieverbände und der DBV unter anderem den Gebotshöchstpreis bei Bioenergie-Ausschreibungen, der das von Bietern nicht zu überschreitende Vergütungslimit fixiert. Für Bioenergie-Bestandsanlagen schreibt das Gesetz einen Gebotshöchstpreis von 16,9 Cent/kWh vor. „Ein großer Teil des Anlagenbestands, der mit nachwachsenden Rohstoffen oder Frischholz läuft, kann allein mit einer solchen EEG-Vergütung nicht betrieben werden, zumal steigende Anforderungen aus dem Immissions-, Dünge- und Wasserrecht künftig weitere Investitionen notwendig machen“, erklärt der Präsident des Fachverband Biogas e.V. (FvB), Horst Seide. Als völlig unzureichend stufen die Verbände auch den Gebotshöchstpreis von 14,88 Cent/kWh für Neuanlagen ein. „Damit die umweltfreundliche Bioenergie ihre wichtige Rolle im Strom- und Wärmemarkt, aber auch für den Klimaschutz ausfüllen kann, muss der Vergütungsrahmen mittelfristig so ausgestaltet werden, dass der bestehende Anlagenpark unter Effizienzgesichtspunkten weiterentwickelt werden kann und ein moderater Zubau ermöglicht wird“, fordert Horst Seide. „Inwiefern sich ein Anlagenbetrieb für bestehende Anlagen, deren EEG-Vergütung endet, künftig dennoch rechnet, hängt auch davon ab, ob zusätzliche Einnahmequellen außerhalb des EEG erschlossen werden können, so aus der Wärmevermarktung bzw. der bedarfsgerechten Stromerzeugung. Dafür müssen die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden“, mahnt der Verbandspräsident.
Im parlamentarischen Verfahren konnte erreicht werden, dass - anders als im Kabinettsbeschluss zum EEG vorgesehen - auch kleine, bestehende Bioenergieanlagen mit einer installierten Leistung bis 150 kW an Ausschreibungen teilnehmen können und somit die Chance auf eine Anschlussregelung erhalten. Für diese Kleinanlagen greift im Ausschreibungsverfahren eine Sonderregel. „Wir begrüßen die Sonderregel für Kleinanlagen grundsätzlich, befürchten aber, dass sie angesichts des relativ geringen Gebotshöchstpreises nur selten zur Anwendung kommt. Damit kleine, dezentrale Bioenergieanlagen auch künftig betrieben werden können, benötigen diese eine faire Vergütung für ihre Leistungen“, fordert der stellvertretende DBV-Generalsekretär, Udo Hemmerling.
Für die Bioenergie bleiben im EEG 2016 entgegen den Forderungen der Branche Regelungen für den fairen Wettbewerb zwischen großen und kleinen Anlagen sowie unterschiedlichen Einsatzstoffen unberücksichtigt. „Was bei anderen Erneuerbaren-Technologien gang und gäbe ist, konnte für die Bioenergie bisher nicht durchgesetzt werden. Auch an dieser Stelle muss im Gesetz dringend nachgebessert werden“, verlangt Hemmerling.
Licht und Schatten sieht auch die Holzbranche. „Wir begrüßen, dass sich Bioenergieanlagen, die mit Frischholz und Industrierestholz betrieben werden, künftig an Ausschreibungen beteiligen können. Damit wird diesem wichtigen Zweig der Erneuerbaren Energien eine klare Perspektive geboten. An Regelungen für Altholzanlagen fehlt es leider. Wir werden nicht locker lassen und uns auch für diese Anlagen mit ihrer wertvollen Reststoffverwertung weiterhin um einen passenden Rechtsrahmen bemühen“, unterstreicht Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des Fachverband Holzenergie (FVH).
Die Bioenergieverbände und der DBV werden nach der nun erfolgten Verabschiedung des EEG 2017 weiter intensiv auf dringend notwendige Korrekturen am Gesetz drängen. Die gegenüber frühen Entwürfen des nun verabschiedeten EEG erreichten Verbesserungen sind nicht zuletzt auf die Unterstützung aus wichtigen Bundesländern zurückzuführen. Dies ermutigt die Branche. Denn in den Regionen Deutschlands weiß man um die wichtige Funktion der Bioenergie für den Strom- und Wärmemarkt und für die Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Weitere Informationen zum EEG 2017 finden Sie in der weiter unten beigefügten Kurzbewertung.
Kontakt:
Bundesverband Bioenergie e.V.
Bernd Geisen
Tel.: 0228/81002-59
trvfra@ovbraretvr.qr
Fachverband Holzenergie
Thomas Siegmund
Tel.: 0228/81002-57
fvrtzhaq@snpuireonaq-ubymraretvr.qr
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