Mit der heute geplanten Verabschiedung des „Corona-Gesetzes“ für den Energiesektor setzt der Bundestag ein wichtiges Zeichen für die Bioenergie. Das Gesetz adressiert zentrale Herausforderungen der Branche, die auf die Corona-Pandemie zurückgehen. Die Bioenergieverbände begrüßen die darin enthaltenen Fristverlängerungen, die u.a. durch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen werden sollen. Gleichzeitig sei offenkundig, dass diese Maßnahmen zur Krisenbewältigung keine umfassende EEG-Novelle ersetzen, die dringend eine echte Perspektive für die Bioenergie aufzeigen muss.
„Heute Abend wird der Bundestag voraussichtlich der gestrigen Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses folgen und eine Reihe von Regelungen verabschieden, die in dieser Krisensituation Abhilfe für die Bioenergie schaffen“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie im Namen der Bioenergieverbände. Zu begrüßen sei, dass das Gesetz eine sechsmonatige Verlängerung der Fristen bei den EEG-Ausschreibungen und bei der Übergangsregelung für die Netzanschlussbedingungen gemäß Energiewirtschaftsgesetz einführe. „Denn selbst unter Normalbedingungen sind diese Fristen schon ambitioniert. Mit den Lieferengpässen und dem Personalausfall durch die Corona-Krise, mit denen auch unsere Branche kämpft, war es absolut notwendig, hier Verlängerungen festzulegen. Nur so müssen Anlagenprojektierer, -hersteller und -betreiber nicht unverschuldet einen Verlust ihres EEG-Zuschlags hinnehmen“, so Rostek. Ebenso sei erfreulich, dass der Bundestag mit dem Gesetz die Frist bei der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen um acht Monate verlängern will. Da der Deckel für die Prämie bereits seit Juli 2019 erreicht ist, besteht ein Anspruch auf die Prämie nur noch, wenn die Umstellung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise bis November 2020 abgeschlossen wird. „Die Verlängerung entschärft das Risiko, dass Biogasanlagen insolvent gehen, weil die Flexibilisierungsmaßnahmen nicht rechtzeitig fertig werden“, zeigt sich die Leiterin des Hauptstadtbüros erleichtert.
Neben dem begrüßenswerten „EEG-Corona-Gesetz“, das die akut notwendigen Regelungen für ihre Branche umsetzen soll, betonen die Bioenergieverbände allerdings, dass diese kleineren EEG-Anpassungen von heute nicht über den weiterhin bestehenden Bedarf einer umfassenden EEG-Novelle hinwegtäuschen dürften. Es sei zentral, dass die von der Bundesregierung angekündigten „großen“ EEG-Änderungen baldmöglichst angegangen würden. Hier setzen sich die Verbände auch für eine Verstetigung der heute beschlossenen Fristverlängerungen ein, die nicht nur im Krisenmodus, sondern prinzipiell benötigt werden. Zudem fehlten der Bioenergiebranche ein künftiger Ausbaukorridor sowie akzeptable Ausschreibungsbedingungen, wie die zuletzt zum fünften Mal in Folge deutlichst unterdeckte EEG-Ausschreibung gezeigt habe. Zum weiteren Handlungsbedarf in Bezug auf das EEG haben die Verbände in einem gemeinsamen Vorschlagspapier Lösungen zusammengestellt.
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