Es ist verständlich, dass die Bundesregierung angesichts des Zeitdrucks bei der „großen“ Reform des EEG im Sommer nicht jede notwendige Anpassung berücksichtigen konnte. Umso wichtiger ist es, die nun anstehende „kleine“ Reform zu nutzen, um wenigstens die gröbsten Fehler auszuräumen.
Insbesondere müssen die völlig unverhältnismäßigen Sanktionen, die das EEG für die Verletzung von Meldepflichten sowie für nicht korrekt funktionierende technische Einrichtungen vorsieht und von denen laut Auskunft der Bundesregierung bislang mindestens 10.000 Anlagenbetreiber – darunter mehrere tausend landwirtschaftliche Betriebe – betroffen sind, auch rückwirkend für die Jahre 2014 und 2015 abgesenkt werden. Diese führen im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Anlagenbetreibers.
Darüber hinaus darf die Überarbeitung der auch aus Sicht des Klimaschutzes nicht sachgerechten technischen Anforderungen an bestehende Biogasanlagen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. In Kombination mit der anstehenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und der neuen Düngeverordnung (DüV) führen diese Anforderungen zu hohen und unnötigen Mehrkosten von zum Teil mehreren 100.000 Euro und bergen die Gefahr, dass Anlagen aufgrund dieser Regelungen stillgelegt werden müssen.
Auch muss noch vor Beginn der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2017 die Diskriminierung von Abfallvergärungsanlagen gegenüber Anlagen, die nachwachsende Rohstoffe vergären, aufgehoben werden. Ein Ausschreibungsverfahren, in dem kein Bieter diskriminiert wird, ist die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb.
Kontakt:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen
Tel.: 0228/81002-59
vasb@ovbraretvr.qr
Fachverband Holzenergie im BBE
Thomas Siegmund
Tel.: 0228/81002-57
vasb@ovbraretvr.qr
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