Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), mit der der Ausbau erneuerbarer Wärme im Gebäudesektor vorangetrieben werden soll, wird zum 01.01.2023 überarbeitet. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert die veröffentlichte neue Förderrichtlinie:
„Mit der vorliegenden Neufassung der BEG rückt das Ziel der Regierungsparteien, den Anteil erneuerbarer Wärme bis 2030 auf 50 Prozent auszubauen, in weite Ferne. Gerade die Wärmewende im Gebäudebestand ist auf den Ausbau der Bioenergie angewiesen. Holzheizungen sollen jetzt jedoch nur noch mit 10-20 % bezuschusst werden und dies bei deutlich gestiegenen technischen Mindestvoraussetzungen. Die Anlagen werden dadurch wesentlich teurer oder sind technisch nicht mehr umzusetzen. Damit wird quasi ein Förderstopp durch die Hintertüre eingeführt, den wir auf das Schärfste kritisieren.
Nicht nachvollziehbar ist außerdem warum der Anschluss an ein Gebäudenetz schlechter gefördert wird als an ein Wärmenetz. Hier findet eine Diskriminierung des ländlichen Raumes statt. Hinzu kommt, dass Gebäudenetze nur noch maximal 75 Prozent Biomasse einsetzen dürfen und Biogas überhaupt nicht mehr als erneuerbare Energie zählt. Dies bedeutet, dass klassische Gebäudenetze z.B. von ländlichen Genossenschaften basierend auf regionalen Holzressourcen sowie der Anschluss an Biogas-Nahwärmenetze, die gerade in Zeiten explodierender Energiepreise umso wichtiger sind, nicht mehr förderfähig sind.
Die Bioenergieverbände fordern hier ein Umdenken und Korrekturen der missglückten BEG-Reform. Um die Wärmewende vollziehen zu können, müssen wir alle Optionen ausschöpfen und dürfen keine Erfüllungsoption durch willkürlich gesetzte Regelungen ausbremsen. Das Wärme-Szenario 2045 des BEE zeigt, dass die Wärmewende nur im Zusammenspiel aller erneuerbarer Wärmetechnologien funktioniert – und Bioenergie unverzichtbar ist. Eine Verdopplung der Wärme aus Biomasse wird notwendig sein, um die Ziele der Regierungsparteien für Klimaschutz und erneuerbare Wärme zu erreichen.“
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