Die Wärmeversorgung nimmt in Deutschland mit einem Anteil von 49,7 Prozent am gesamten Endenergieverbrauch den weit größten Anteil ein. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme/Kälte in Deutschland belief sich im Jahr 2023 auf 18,8 Prozent (205,5 Mrd. kWh). Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich auf 50 Prozent ausgebaut werden. Mit einem Anteil von rund 86 Prozent aller erneuerbarer Energien bleibt die Biomasse mit großem Abstand die wichtigste erneuerbare Wärmequelle. Zur Wärmebereitstellung dienen Festbrennstoffe (z.B. Holz), flüssige Energieträger (z.B. Pflanzenöl), gasförmige Brennstoffe (z.B. Biogas aus Gülle und Energiepflanzen sowie Klär- und Deponiegas) und der biogene Anteil des Abfalls. Feste Biomasse (biogene Anteile des Abfalls, Klärschlamm und Holzkohle mit inbegriffen) lieferte im Jahr 2023 mehr als 131,5 Mrd. kWh Wärme.
Kleinfeuerungsanlagen werden überwiegend in Privathaushalten zur Wärmebereitstellung betrieben. Diese werden mit Scheithölzern und Holzpellets in hochmodernen, elektronisch geregelten, teils vollautomatischen Vergaserkesseln oder Holzpellet-Heizungen befeuert. Hierzu werden Holzpresslinge aus naturbelassenem gepresstem Restholz, die sogenannten Pellets, in einem Holzpelletofen verbrannt. Diese Pellet-Zentralheizungen können konventionelle Ölheiz-systeme ersetzen. Pelletheizungen sind so anwenderfreundlich wie herkömmliche Öl- und Erdgasheizsysteme.
Mit Anlagen mittlerer und großer Leistung (ab 100 kWth Leistung) werden größere Liegenschaften, mehrere Gebäude oder ganze Stadtviertel effizient über Nahwärmenetze versorgt. Dabei werden überwiegend Holzhackschnitzel als kostengünstiger Brennstoff eingesetzt.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Wärmewende zur Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudesektor. Eine erste Novelle, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhöhte den Neubaustandard, indem der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Neubau von 75 Prozent auf 55 Prozent des Referenzgebäudes gesenkt wurde. Eine zweite Novelle, die zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist, regelt den Anteil erneuerbarer Energien beim Heizen. So dürfen seit Anfang 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. In Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken gilt diese Regelung erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung, die abhängig von der Gemeindegröße bis 30. Juni 2026 (Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. bis 30. Juni 2028 (Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern) durchgeführt werden muss. Bis 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben, was den Ausstieg aus der fossilen Heiztechnik markiert. Biomasseheizungen, wie Pellet- oder Hackschnitzelkessel, können sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden eingebaut werden, um die Vorgabe von 65% erneuerbarer Wärmeversorgung zu erfüllen. Eine Umstellung auf erneuerbare Wärme ist nicht nur gut für den Klimaschutz, sondern schont auch den Geldbeutel, da erneuerbare Energien nicht vom steigenden CO2-Preis betroffen sind. Auch durch den Anschluss an ein Wärmenetz können Verbraucher die Pflicht zur Versorgung mit erneuerbarer Wärme erfüllen. Das Wärmeplanungsgesetz gibt das Ziel vor, dass bis 2030 im bundesweiten Durchschnitt 50% erneuerbare Wärme oder unvermeidbare Abwärme in Wärmenetzen genutzt wird.
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Quelle: Erneuerbare Energien in Deutschland. Daten zur Entwicklung im Jahr 2023